Fitnessstudio Vertrag kündigen – So machen Sie es richtig

Alle Jahre passiert es wieder: Das neue Jahr begann mit dem Vorsatz, regelmäßig ins Fitnessstudio zu gehen. Mit den Wochen hat sich jedoch gezeigt, dass die Anfangseuphorie schnell abgeflacht ist. Trotzdem bucht das Fitnesscenter selbstverständlich seine hohen Beiträge Monat für Monat ab. Wer jetzt vorzeitig aus dem Vertrag will, kann ihn nicht einfach widerrufen. Ein paar Tipps offenbaren, wie es dennoch geht.

Passiv Zahlen, ein teures Hobby – kündigen und zu Hause trainieren!

Richtig: Sport hält Geist und Körper zusammen, aber manchmal möchten wir aus den unterschiedlichsten Gründen den Vertrag im Fitnesscenter kündigen. Circa jeder Zehnte Deutsche hat sich laut des „Arbeitgeberverbands deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen (DSSV)“ in einem Studio eingeschrieben. Doch eine Umfrage zeigt, dass nur circa 50 % tatsächlich regelmäßig trainieren. Gehören Sie zu dieser Gruppe? Dann sollten Sie überlegen den Vertrag zu kündigen und auf ein Heimtraining umzusteigen. Ein eigener kleiner Fitnessraum in der eigenen Wohnung ist gar nicht so teuer.

Die sogenannten passiven Zahler entrichten fleißig ihre Beiträge, was sie jedoch nicht fitter macht. Um diese unnötigen Kosten im Monat zu sparen, ist eine Kündigung des Fitnessvertrages empfehlenswert. Dies kann nicht ganz einfach sein, wenn es keine triftigen Gründe gibt. Ein Blick auf die Rechtslage offenbart allerdings, dass es Tricks und Kniffe gibt, doch noch vorzeitig den Vertrag beenden zu können.

Sonderkündigung dank ungültiger Vertragsklauseln

Bereits 2012 hat der Bundesgerichtshof erklärt, dass ein Fitnessstudiovertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren nur gültig ist, wenn dieser dem Kunden das Training an den Geräten ermöglicht. Für ein Kursprogramm können lediglich nur Verträge über 12 Monate abgeschlossen werden. Grundsätzlich sind Verträge über 24 Monate nicht zulässig.

Dank dieser ungültigen Bestandteile des Vertrages, kann eine Sonderkündigung erfolgen. Bei dieser tritt die allgemeine gesetzliche Kündigungsfrist in Kraft und der Vertrag kann für gewöhnlich innerhalb von einem Monat beendet werden.

Mögliche Gründe für eine außerordentliche Kündigung

Juristisch gesehen handelt es sich bei einem Fitnessstudiovertrag um ein Dauerschuldverhältnis. Dies bedeutet, dass es ohne die Einhaltung von einer Frist beendet werden kann. Hierfür muss jedoch ein guter Grund vorliegen, der eine Aufrechterhaltung des Vertrages unmöglich macht.

  • Vertrag kündigen wegen Sportunfähigkeit:
    Wer aus gesundheitlichen Gründen kündigen möchte, muss eine dauerhafte Erkrankung nachweisen, die die Nutzung des Sportangebotes nicht möglich macht. Die Sportunfähigkeit wiederum muss von einem Arzt attestiert werden, wobei keine genauen Angaben zu der Erkrankung in dem Attest gemacht werden müssen. Zudem ist ein Stilllegen bei Krankheit erlaubt. Nach der Genesung wird der Vertrag weitergeführt.
  • Vertrag kündigen wegen Schwangerschaft:
    Eine Schwangerschaft ist kein Grund für ein fristloses Kündigen. Angehende Mütter können allerdings pausieren und sobald sie wieder sportfähig sind, läuft der Vertrag weiter.
  • Vertrag kündigen wegen Umzug:
    Prinzipiell ist ein Kündigen wegen Umzug möglich. Hierbei muss jedoch nachgewiesen werden, dass der Kunde sonst einen zeitaufwendigen und langen Anfahrtsweg zum Fitnessstudio haben würde. Sollte es sich um eine Fitnesskette handeln und am neuen Wohnort ist ein Studio dieser Kette vorhanden, muss das Fitnessstudio keine Sonderkündigung gewährleisten.
  • Vertrag kündigen wegen Preiserhöhungen:
    Eine Preiserhöhung kann ein Grund sein, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn diese signifikant ist. Sollte sich die Qualität der Angebote verschlechtern oder das Studio reduziert Personal, bestehen schlechte Chancen für eine außerordentliche Kündigung.
  • Vertrag kündigen wegen Arbeitslosigkeit:
    Wer arbeitslos wird und seine Ausgaben mit einer Kündigung des Fitnessstudiovertrages verringern möchte, kann nur auf Kulanz des Betreibers bauen. Finanzielle Not ist aus rechtlicher Perspektive kein Grund für eine außerordentliche Beendigung des Vertrags.

Unser Tipp: Sollten Sie keinen rechtlich fundierten Grund für eine außerordentliche Kündigung haben, suchen Sie das Gespräch mit dem Fitnessstudiobetreiber. Gerade größere Studios zeigen sich häufig im Sinne des Kunden sehr kulant, da sie ihre Reputation nicht schädigen möchten.

Wie und wann kündige ich meinen Vertrag im Fitnessstudio?

Wer von dem außerordentlichen Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen möchte, sollte im ersten Schritt einen Blick in seine Vertragsunterlagen werfen. In diesen ist vermerkt, wann Sie den Vertrag auflösen müssen, um eine automatische Verlängerung zu umgehen. Häufig beträgt die Kündigungsfrist drei Monate vor Vertragsablauf. Wenn es triftige Gründe für eine außerordentliche Kündigung gibt, sollte diese schnellstmöglich erfolgen.

Wenn Sie keine eigene Kündigung schreiben möchten, finden Sie im Internet zahlreiche Vorlagen zum Download. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, dass die Vorlage den Bedingungen zur Kündigung in Ihrem Studio entspricht.

Grundsätzlich ist es möglich, das Schreiben persönlich abzugeben, ein Einschreiben zu verschicken oder per Fax zu kündigen. Sollten Sie die Kündigung persönlich abgeben, bestehen Sie unbedingt auf eine schriftliche Eingangsbestätigung mit Datum. Bei einer Kündigung via Fax ist es hilfreich, das Sendeprotokoll aufzubewahren. Ein Einschreiben mit Rückschein ist bei einer postalischen Kündigung ratsam.

Den Vertrag passend machen

Wenn der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt werden kann, bietet sich vielleicht eine Änderung des Vertrages an. Eventuell ist ein Pausieren möglich oder bestimmte Leistungsansprüche werden gestrichen. Eine weitere Möglichkeit ist, einen Bekannten zu finden, der Ihren Fitnessstudio Vertrag übernehmen möchte. So kreieren Sie eine Win-win-Situation, zu der einige Studiobetreiber gern bereit sind.

Was tun, wenn das Fitnessstudio die Kündigung nicht anerkennt?

Insbesondere bei einer vorzeitigen Kündigung des Fitnessstudiovertrages kommt es manchmal vor, dass die Abbuchungen weiter getätigt werden oder der Kunde Mahnungen erhält und das Studio die Kündigung nicht anerkennt. Sollte dies der Fall, müssen Sie unverzüglich handeln und klarstellen, dass Sie nicht bereit zu einer Fortführung des Vertrages sind.

Es ist hilfreich, umgehend eine weitere Kündigung zu versenden und gegebenenfalls einen Anwalt zu konsultieren. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder auf Prozesskostenhilfe zugreifen können, erfolgt der Rechtsbeistand dafür kostenfrei.

Überlegen Sie sich gründlich, ob Sie Ihren Vertrag im Studio kündigen, pausieren oder nur verändern möchten. Sollten Sie vorzeitig aus dem Vertragsverhältnis wollen, werfen Sie einen Blick in die Vertragsklauseln und überprüfen Sie, ob bei Ihnen eine außerordentliche Kündigung möglich ist.

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